Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]
  • zum Untermenü [Alt+2]
  • zur Suche [Alt+5]

Hauptmenü ein-/ausblenden
  • Home
  • Generalleitung
    • Hochmeister
    • Hochmeisteramt
    • Generalrat
    • Generalprokurator
    • Generalassistentin
    • Generalsekretärin
    • Generalökonom
  • Ordenshaus in Wien
    • Althochmeister
    • Kirche
      • Gottesdienstzeiten
    • Gästehaus
    • Schatzkammer
      • Ihr Besuch
      • Galerie
      • Geschichte
      • Links
      • Kontakt
    • Zentralarchiv
  • Familiaren
    • Balleien und Komtureien
  • Gästehäuser
  • Literatur
    • Literatur zur Geschichte
    • Mitteilungen des Deutschen Ordens
    • Zeitschrift "Deutscher Orden"
    • Liturgische Texte
    • Direktorium
  • Links
  • Kontakt
  • Orden
    • Hochmeister
    • Brüder und Schwestern
  • Spiritualität
    • Kreuz
    • Regel
    • Liturgie
  • Geschichte
    • Wissenschaftliche Vereinigung für den Deutschen Orden
    • Überblick
    • Die Hochmeister
    • Internationale Historische Kommission
  • Authentizität
  • Datenschutz
  • Impressum
Startseite
Hauptmenü:
Gästehaus
Schatzkammer
  • Orden
  • Spiritualität
  • Geschichte
  • Authentizität

Submenü:
  • Home
  • Generalleitung
  • Ordenshaus in Wien
  • Familiaren
  • Gästehäuser
  • Literatur
  • Spenden
  • Links
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum

Sprachenmenü:
  • gb.gif
  • cz.gif

Inhalt:
zurück

150 Jahre Ehrenritter

13.07.2015

Am 13. Juli 1865 hatte Kaiser Franz Josef mit „Allerhöchster Entschließung“ geruht, die vom Deutschen Orden in seinem Großkapitel vom 22. bis 28. April in Wien beschlossene Aufnahme von Ehrenrittern in den Orden zu genehmigen.  Bei diesem Kapitel hatte man die „Gründung einer affilierten Ritterschaft in nähere Erwägung gezogen, in der die practische Thätigkeit des deutschen Ritterordens dadurch gefördert und beträchtlich vermehrt werden“ (Kapitelprotokoll (KP) vom 28.4.1865, fol 6) sollte. Die Aufnahmebedingungen, welche auch im Reichsgesetzblatt für das Kaiserthum Österreich für das Jahr 1866 veröffentlich wurden (XVI. Stück, 50. Erlaß vom 28.4.1866), sind denen der Professritter sehr nahe.

 

 

Es musste sich um Männer aus stiftsmäßigen Adel handeln, wobei der Hauptstamm väterlicherseits deutschen Geblütes sein musste und sie mussten zur Aufnahme jeweils acht adelige Vorfahre väterlicher und mütterlicher Seite nachweisen. Im Gegensatz zu den Rittern des Ordens, legten die Ehrenritter keine Gelübde ab und konnten verheiratet sein. Der Ehrenritter hatte bei Aufnahme 1.500 Gulden und in der Folge jährlich 100 Gulden an den Spitalfonds zu entrichten, um so das Sanitätswesen des Ordens zu fördern. Ehrenritter hatten „in allen wie immer georteten Ordensangelegenheiten keine Stimme und ihre Rechte beschränken sich auf die Erlaubniß, das als Decoration für sie bestimmte Halskreuz und die Uniform zu tragen, sich Ehrenritter des d. Ritterordens zu nennen und das Ordenskreuz ihrem Wappen in ähnlicher Weise beizufügen, wie solches bei Honorar-Orden gestattet ist, nicht aber das Wappen auf das Ordenskreuz zu legen, wie solches von Professrittern geschieht“ (KP 28.4.1865, fol 7v). Sowohl das Tragen des Brustkreuzes des Ordens als auch des Ordensmantels war ihnen nicht gestattet.

Auch wenn der Deutsche Orden heute kein Ritterorden mehr ist, so gibt es bis in unsere Tage Ehrenritter, die eine besondere Klasse der Familiaren bilden und bei denen es sich „um hochgestellte Wohltäter“ (FamSt 8) in geringer Zahl handelt, die der Hochmeister mit dieser Würde besonders auszeichnet.

 

   
   

 

zurück

nach oben springen